Rechtsnormen

Rechtsnormen stellen Verbote, Gebote und Erlaubnisse für menschliches Verhalten auf.

Im Bundesrecht (und entsprechend im Landesrecht) unterscheidet man zwischen mehreren verschiedenen Normentypen, die hierarchisch geordnet sind: Höchste Norm des Bundesrechts ist die Verfassung, d.h. das Grundgesetz. Unmittelbar danach finden sich die einfachen Bundesgesetze. Es folgen Rechtsverordnungen, Satzungen und allgemeine Verwaltungsvorschriften.

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