Rechtsnormen
Rechtsnormen stellen Verbote, Gebote und Erlaubnisse für menschliches Verhalten auf.
Im Bundesrecht (und entsprechend im Landesrecht) unterscheidet man zwischen mehreren verschiedenen Normentypen, die hierarchisch geordnet sind: Höchste Norm des Bundesrechts ist die Verfassung, d.h. das Grundgesetz. Unmittelbar danach finden sich die einfachen Bundesgesetze. Es folgen Rechtsverordnungen, Satzungen und allgemeine Verwaltungsvorschriften.