Verordnungen

Rechtsverordnungen sind Gesetze, die nicht im förmlichen Gesetzgebungsverfahren vom Bundestag verabschiedet, sondern von der Bundesregierung, einem Bundesminister oder einer Landesregierung auf der Grundlage einer durch ein förmliches Gesetz erteilten Ermächtigung erlassen werden.

Rechtsverordnungen stellen eine systematische Ausnahme vom Rechtssetzungsmonopol des Parlaments dar.
Durch ein formelles Gesetz kann eine Rechtsverordnung jederzeit wieder aufgehoben werden.

Quelle:
URL: https://www.bundestag.de/service/glossar/R/rechtsverord/245520 [Stand: 11.09.2015]

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