EU-Bio-Logo
Durch die EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau ist die Kennzeichnung
vorverpackter Biolebensmittel mit dem EU-Bio-Logo, dem dazuge
hörigen Kontrollstellencode
und einer allgemeinen Herkunftsangabe der Zutaten seit dem 1. Juli 2012 verbindlich
vorgeschrieben.
Dies gilt für Produkte aus dem ökologischen Landbau und Biolebensmittel, die einen Verarbeitungsschritt in der Europäischen Gemeinschaft erfahren.
Ein wesentliches Ziel des EU-Logos ist es, dass zertifizierte Bioprodukte für die Verbraucher einfacher zu erkennen sind.
Quellen:
Europäische Kommission/Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Biologische Landwirtschaft
http://ec.europa.eu/agriculture/organic/downloads/logo/index_de.htm
http://www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/Nachhaltige-Landnutzung/Oekolandbau/_Texte/EU-Bio-Logo.html, Stand 19.09.2015