deutsches Bio Siegel
Seit 2001 bis zur Einführung des EU-Bio-Logos kennzeichnete das deutsche Biosiegel Produkte, die der EG-Öko-Verordnung genügten.
Heute kann derjenige, der berechtigt ist das EU-Bio-Logo zu nutzen, zusätzlich das deutsche Bio-Siegel zur Kennzeichnung von Biolebensmitteln verwenden.
Rechtsgrundlage des Bio-Siegels ist das Öko-Kennzeichengesetz. Es nimmt im Hinblick auf die Kriterien für die Verwendung des Bio-Siegles Bezug auf die Anforderungen der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau.
Jedes Produkt, das mit dem deutschen Bio-Siegel gekennzeichnet werden soll, muss vor dem in Verkehr bringen bei der Informationsstelle Bio-Siegel angemeldet werden.
Quellen:
https://www.oekolandbau.de/bio-siegel/
Auf einen Blick: Informationen zum Bio-Siegel, Stand November 2010, Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Deichmanns Aue 29, 53179 Bonn